Wenn Sie sich zu einem Austritt aus der Gemeinschaft der Kirche entschlossen haben, hinterlassen Sie eine Lücke. Darum freut sich jede Gemeinde und jeder Seelsorger, wenn jemand diese Entscheidung rückgängig machen möchte.
Einen "Austritt" kann man nicht bei der Kirche erklären, denn durch das Sakrament der Taufe erhält der Christ die unauslöschliche Zusage Gottes zu seiner Gemeinschaft. Mit einem "Austritt" hebt man nur die Zahlung von Kirchensteuer auf, die auf Einkünfte erhoben werden! Weil in Deutschland der Staat die Kirchensteuer erhebt, kann man auch nur bei einer staatlichen Stelle das sog. Religionsmerkmal löschen lassen. In Rheinland-Pfalz erklärt man dies vor dem Standesamt, in NRW vor dem Amtsgericht. Diese Entscheidung wird dann dem Wohn- und dem Taufpfarramt mitgeteilt. Wir kennen viele Ausgetretene, die mit ihrem "Austritt" gegen die Bistumskirche protestieren, aber weiterhin bei der Kirche vor Ort aktiv und engagiert sind, denn mit dem „Austritt“ verliert man nicht seinen Glauben!
Wenn Sie diese Entscheidung ändern wollen, können Sie einen Priester persönlich ansprechen oder sich im Pfarrbüro melden, damit ein Priester mit Ihnen Kontakt aufnimmt. In einem Gespräch wird neben einem Nachdenken über Glauben und Kirche ein Formular ausgefüllt, mit dem die Wiederaufnahme beim Bischof beantragt wird, die dann auf Wunsch in einer kleinen Feier vollzogen werden kann. Sollten sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Pfarrbüros.